Die Abgeordnetenversammlung besteht aus Abgeordneten der Verbandsgemeinden. Der Vorstand beruft die Abgeordnetenversammlung ein. Die Verbandsgemeinden erhalten spätestens 30 Tage vor der Abgeordnetenversammlung die Einladung, die Traktandenliste und Ausführungen zu den Geschäften.